Campina versteht bei Valess keinen Spass – Unterlassungsaufforderung an mich

Nachtrag, 29.06.2009, 17:15 Uhr: Unterlassungsaufforderung stark verkürzt.

Nachtrag 2, 30.06.2009, 13:10 Uhr: Unterlassungsaufforderung entfernt. Inhalt kurz skizziert.

Nachtrag 3, 01.07.2009, 22.15 Uhr: Die Sache ging gut. Keine weiteren Ansprüche mehr. Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.

So, nun ist es passiert. Ich habe mit diesem Blog eine Unterlassungsaufforderung wegen dem Beitrag über den Soylent Green Burger bekommen. Per E-Mail, heute abend, 19.24 Uhr. Frist bis Montag 12 Uhr. Ich zitiere, weiteres von mir darunter:

Nachtrag 2: An dieser Stelle stand die Unterlassungsaufforderung, zuerst in Gänze, dann nur bruchstückhaft. Folgender Absatz gibt den Inhalt kurz und knapp dar.

Inhalt der Unterlassungsaufforderung ist die Einstellung der Verbreitung von:

  • dem Link
  • und dem Screenshot.

Ich hätte wohl den guten Namen des Unternehmens beschädigt, mehrere andere Rechte missachtet und all dies sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt. Ein Formulierungsvorschlag für eine Unterlassungserklärung war auch gleich angehängt. Nachtrag 2, Ende.

Klassische Konstellation. Kleiner Blogger mit Screenshot und Link gegen großen Agrarkonzern mit komischen Anwälten aus Hamburg und scheinbar wenig Humor. Super Timing, Freitag abend rein, Frist bis Montag Mittag. Noch kein Brief.

Das schlimmste ist aber das völlig unmenschlische Verhalten. Wer hier mitliest, weiß dass ich gerne an einen humanen Umgang miteinander appelliere. Mir hätte eine formlose E-Mail von Campina/Valess mit Bitte zur Löschung ja völlig genügt. Aber nein, die dicke Keule muss es sein. Wahrscheinlich soll ich nur eingeschüchtert werden. Ich lass das erstmal sacken. Mein spontanes Gefühl sagt mir, dass ich den Screenshot und den Link vielleicht löschen sollte und das ganze vergessen. Ich wäre sogar für eine Gegendarstellung offen gewesen. Mal schauen.

Ganz dreist ist aber der Vorwurf, dass meine Handlungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt wären. Wahrscheinlich lebt Campina in einer Scheinrealität ohne Grundgesetz Artikel 5:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ich stehe in keiner Wettbewerbssituation mit Campina, habe einen Screenshot von deren schlecht programmierten Webseite gemacht und somit ein Bildzitat erstellt. Ich wüsste nicht, wo da der Schuh drückt. Campina sollte sich viel lieber bedanken, dass sie auf eine Sicherheitslücke aufmerksam gemacht wurden. Schliesslich könnte jemand versuchen über diese Lücke deren Webseite richtig zu verunstalten und „böse Sachen“ einbetten.

Mal sehen wie diese Geschichte weitergeht und wann ich Papier in der Hand halte. Schliesslich war die oben zitierte E-Mail an mich unsigniert und somit rechtlich völlig belanglos.

Nachtrag, 29.06.2009, 17:15 Uhr: Unterlassungsaufforderung stark verkürzt.

Nachtrag 2, 30.06.2009, 13:10 Uhr: Unterlassungsaufforderung entfernt. Inhalt kurz skizziert.

Nachtrag 3, 01.07.2009, 22.15 Uhr: Die Sache ging gut. Keine weiteren Ansprüche mehr. Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.

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799 Antworten zu Campina versteht bei Valess keinen Spass – Unterlassungsaufforderung an mich

  1. unndreay sagt:

    Schöne Sache, die aufgedeckte Sicherheitslücke. Die sollten dankbar sein, nicht einschüchtern lassen!

  2. AntonLauner sagt:

    Spannend, dass die Sicherheitslücke immer noch nicht geschlossen ist.

  3. Stefan sagt:

    Ich weise nur der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die Sicherheitslücke bis heute nicht geschlossen ist. Wenn der Seitenbetreiber den Fehler nun kennt und nicht behebt, dann trifft ihn mindestens eine Mitverantwortung dafür, was auf der Seite angezeigt wird. Denn das kann ja im Grunde alles sein. Durch einfaches Googeln kann der Admin des Seitenbetreibers z.B. diese BSI-Studie vom August 2006 finden, in der die Risiken benannt sind und grundlegende Sicherheitshinweise gegeben werden. Und das ist nur eine von vielen Veröffentlichungen.

  4. Stefan sagt:

    Oh, da hat sich etwas überschnitten, hallo Anton;-)

  5. Pingback: Parkrocker.com » Artikel » Campina mahnt Blogger ab

  6. Derk sagt:

    Meine Empfehlung – entferne im Blog die Sachen wie verlangt.
    Entferne auch Deine Aussagen zur Sicherheitslücke, sonst kann noch ein Nachschlag kommen 😉
    Und von der freien Meinungsäusserung wäre das Ganze gedeckt gewesen, wenn Du einen Vergleich gemacht hättest und ein Alternativprodukt aus Soylent mit Werbefigur eines japanischen Sumoringers mit Valess verglichen hättest… 😉
    Juristisch steht der Anwalt auf soliden Füssen!

    Gruss,

    Derk

  7. Silke sagt:

    Sofern die Kanzlei Dir keine Publikation gestattet hat, ist die Übernahme des Abmahntextes von der Kanzlei ein Urheberrechtsbruch. Paraphrasiere den Inhalt, wenn Du nicht gleich eine Folge-Abmahnung für diese Publikation risikieren willst. Ich empfehle eine Internetrecherche zum Thema.

  8. Drops sagt:

    @Derk
    „… juristisch steht der Anwalt auf soliden Füssen…“
    Anbei bemerkt, in einer Diktatur gibt es auch Gesetze.

    Stefan, das hättest du lieber an die Titanic oder den Eulenspiegel senden sollen, bzw. als Satire kennzeichnen.

  9. Paule sagt:

    So lustig das Ganze einerseits auch ist: Eine Sicherheitslücke kennen, berechtigt noch lange nicht, sie auszunutzen. Wenn ich ein unabgeschlossenes Auto sehe, habe ich noch lange nicht das Recht, die Tür zu öffnen und mich hineinzusetzen. Und wenn ich sehe, dass ein Anderer dies tut, muß ich ihm nicht noch zujubeln. – Normalerweise würde ich den Besitzer auf seine offene Autotür hinweisen, damit er sie abschließen kann.

    Eine Satireseite zu Valess wäre voll ok. Aber das Ausnutzen der Sicherheitslücke ist es nicht.
    Fazit: Eindeutig die Grenze überschritten.

  10. Pingback: » Wie nennt man das Internet in der Propag … Nachtwächter-Blah

  11. Kiki sagt:

    Das Beste an der Sache ist ja, daß Leute wie ich, die bis dato noch nie im Leben etwas von der Firma und ihren Produkten gehört haben, uns nun ein, äh, Bild gemacht haben, das so ganz sicher nicht im Sinne ihrer Marketingstrategen liegt. #fail

  12. Pingback: Wut!

  13. Pingback: Die_Farmblogger

  14. Robert sagt:

    #fail: http://parkrocker.com/campina-mahnt-blogger-ab/

    Schade, dass Zitat manchmal keine sind! Der Screenshot ist nicht gefakt, sondern die Website. Der Screenshot ist echt. Dein Zitat ist dadurch gefakt und unglaubwürdig!

    Hier mal was zum Nachdenken:

    Wenn man eine Mülltonne zur Abholung vor das Haus stelle, kann man auch nicht dafür Sorge tragen, dass nicht noch jemand etwas hineinwirft, bevor sie entleert wird.

    Solange der Inhalt einer Website nicht signiert wird, kann überhaupt nicht nachgeprüft werden, ob der Inhalt gewollt oder ungewollt ist. Damit ist nicht einmal der Ursprung des Inhaltes der Website klar!

    Auch verletzen Sie mit der Verbreitung des Screenshots das meiner Mandantschaft vom Fotografen exklusiv eingeräumte Recht auf öffentliche Zugänglichmachung der Fotos gemäß §§ 2, 19a, 72, 97 UrhG.

    Da würd ich es bei flickr/etc hochladen und dort darauf verweisen. Oder du stellst es als iframe dar, dann ist es ja direkt von denen.

    Auf keinen Fall unterschreiben und zurücksenden oder den Artikel gar löschen!

    @Campina: Der Anwalt ist teurer als ein sehr guter Programmierer für Websiten! Ich würde dieses Leck für 100,- € + MwSt (incl. Test und Deployment 🙂 für Sie schließen. Was kostet Sie der Anwalt für diese Sache?

  15. Pingback: Das Blog zum Bloggertreffen » Blog Archive » Umgebungsgedanken hat unerfreuliche Mail vin Campina

  16. tsx sagt:

    Wer die Friesinger unter Vertrag hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen 😉

  17. Pingback: Campina, Campina, Campia « Die Memoiren des Josh K. Phisher

  18. uk sagt:

    Also so ärgerlich sowas auch ist, aber leider hat Campina völlig recht. Ich würde sagen, dass das Unternehmen noch sehr human gehandelt hat und Du mit einer Unterlassungsaufforderung noch sehr gut davon gekommen bist. Die hätten auch direkt mit einer Vorläufigen Verfügung oder so kommen können.
    Ich finde den Witz von dir ziemlich gut und lustig, andererseits muss man sagen, dass Du eben damit wirklich die Urheberrechte verletzt, weil Du so tust als ob das ganze von Campina sei. Hättest Du eine Bildmanipulation vorgenommen, wo die Marken-Namen nicht auftauchen und die Seite nur vom Design her ähnelt, hätte sicherlich niemand was sagen können.
    Ich kanns schon irgendwo verstehen. Aber sei wirklich froh, dass die so locker reagiert haben. Auch wenn ein Anwaltsschreiben erst mal ein Schock ist. Gibt Firmen die gleich mit der dicken Geldkeule und harten Bandagen kommen. Du kannst das Ding einfach entfernen und dir passiert nichts!

    Übrigens bin ich der Meinung, dass die Firma (was ich so aus dem Schreiben entnehmen) vermutlich gar nicht richtig gerafft hat, dass Du ne Sicherheitslücke auf ihrer Seite aufgedeckt hast. Das hättest Du vielleicht dazu schreiben sollen!?
    Ich habs im ersten Moment auch nicht direkt verstanden, bis ich mir die URL mal etwas genauer anschaute.

    Ach übrigens, Du schreibst ja oben vom Artikel 5. Du darfst dabei nicht vergessen, dass da noch andere Gesetze im Gesetzbuch stehen und die auch ihre Gültigkeit haben. Es ist nicht so, dass alles was der Art. 5 abdeckt vom Rest des Gesetzbuches freigestellt ist. Sonst dürfte die Polizei ja auch niemanden in Gewahrsam nehmen, weil es Freiheitsberaubung ist.
    Wenn man die Rechte (und dazu gehören auch Markenrechte) einer Person verletzt, dann kann diese Person sich dagegen wehren. Das hat nichts mit dem Art. 5 zu tun.
    Man darf seine Meinung äußern. Aber auch wenn Du bspw. jemanden beleidigst, dann ist das nicht über den Art. 5 abgedeckt. Dann kann die beleidigte Person sich wegen Rufmords wehren. Der Art. 5 ist also kein Freibrief Äußerungen vorzunehmen wie man will.

  19. Pingback: Campina, Campina, Campina | Psy-Chotic.com

  20. Silke sagt:

    @uk
    Ist es ein Urheberbruch? Hat nicht der Urheber die Möglichkeit für nutzergenerierten Inhalt zur Verfügung gestellt? Wird die Site also nicht im Sinne des Urhebers genutzt. Es ist ja nicht so, dass man per komplexer Scripte oder einem Virus auf dem Server die Site geknackt wurde.

    Die Art und Weise wie man eine Site defaced spielt in meinen Augen durchaus eine Rolle. Die Programmierung bleibt unangetastet, statt dessen wird ein feature der Programmierung mit einem Link angesprochen.

    Die einzige Kritik, die ich an dieser Stelle habe, ist, dass der Benutzer hier im Blog nicht auf die Manipulation per Link in dem Beitrag vor dem Anklicken aufmerksam gemacht wird.

    Auch wenn ansonsten die Satire deutlich anhand Title und Wikipaedia-Link erkennbar ist. Satire ist übrigens frei und per Gesetz geschützt. So ganz eineindeutig ist damit der Fall nicht. Ein guter Anwalt kann sicherlich etwas ausrichten. Ich glaube aber nicht, dass es für die Parteien noch kostenfrei bleiben wird.

  21. Silke sagt:

    Ah. Ein Wort zur gütlichen Einigung an beide Parteien. Ich gratuliere, zum erreichten Aufmerksamkeitsgrad beider Seiten. Das ist gute Publiciity und es ist noch kein echter Schaden entstanden. Ihr könnt Euch die Hand reichen und wie faire, humorvolle und vernunfbegabte Menschen miteinander umgehen. 😉

  22. Falk D. sagt:

    Wo ist denn auf Valess.de das Impressum / Anbieterkennzeichnung?

  23. Pingback: Silkester erzählt » Blog Archive » Wer ist Anbieter, bitt’ schön? oder der untergeschobene Inhalt

  24. cheke sagt:

    Wenn es dir fehlt – und so interpretiere ich die Frage 😉 – bau dir doch selber
    eins ein. Die Technik dazu sollte ja nun hinreichend bekannt sein. @Stephan: such dir einen Kongurenten von Campina, nehmt einen Anwalt und feuert
    zurück wegen des fehlenden Impressums. Anschließend einigt ihr euch
    auf Unentschieden.

  25. Pingback: collembole's status on Sunday, 28-Jun-09 23:07:10 UTC - Identi.ca

  26. Sonic Lux sagt:

    Also ich werde schon alleine wegen dieser Sache das Produkt nicht kaufen…

  27. hmg sagt:

    @Stephan:
    Da du grade eben das Mahnschreiben stark gekürzt hast. Aus eigenem Antrieb heraus oder gabs deswegen noch eine zweite Mahnung vom Anwalt?

  28. AntonLauner sagt:

    @ Falk D. berechtigte Frage. Da ist beim besten Willen kein Impressum zu finden. Das kann teuer werden …

  29. Pingback: Koloradokäfer

  30. Woher kenne ich das nur? Die Unterlassungsverfügung, die ich von einem Anwaltskonsortium in einer anderen Sache erhalten habe, kam auch am Freitag Nachmittag mit einer Frist bis Montag 12 Uhr. Nach einem Gang zum einen Anwalt am Wochenende war klar, dass ich weder Mittel noch die Puste haben würde, mich auf eine Konfrontation einzulassen. Als ‚kleiner Blogger‘ bleibt dann nur der Aufforderung Folge zu leisten und _keinesfalls_ einen materiellen Schaden anzuerkennen. Good luck 😉

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