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	<title>Umgebungsgedanken &#187; Schattenmeldeämter</title>
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	<description>Nachhaltigkeit, Lebensqualität, Dresden: ex-Welterbe</description>
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		<title>S&#228;chsische Gr&#252;ne legen Gesetzes&#228;nderung zum opt-in-Datenschutz vor</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 15:07:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Tief in den Weltnetzseiten (ich mag dieses denglische "Webseiten" einfach nicht) findet man den Antrag der gr&#252;nen Landtagsfraktion zur &#196;nderung des S&#228;chsischen Meldegesetzes.

Zusammenfassend wird ein Systemwechsel von der Widerspruchsl&#246;sung (opt-out) zur Einwilligunsl&#246;sung (opt-in) gefordert. Sogar die einfache Melderegisterauskunft f&#252;r ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tief in den Weltnetzseiten (ich mag dieses denglische &#8220;Webseiten&#8221; einfach nicht) findet man den Antrag der gr&#252;nen Landtagsfraktion zur &#196;nderung des S&#228;chsischen Meldegesetzes.</p>
<p>Zusammenfassend wird ein Systemwechsel von der Widerspruchsl&#246;sung (opt-out) zur Einwilligunsl&#246;sung (opt-in) gefordert. Sogar die einfache Melderegisterauskunft f&#252;r Direktwerbung ist davon betroffen.</p>
<p>Den Gesetzesantrag findet ihr hier:<br />
<a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13115&amp;dok_art=Drs&amp;leg_per=4">http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13115&amp;dok_art=Drs&amp;leg_per=4</a></p>
<p>Die Protokolle zur Sitzung sind noch nicht fertig.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fragen an den Dresdner Datenschutzbeauftragten</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 08:16:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dresden]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftssperre]]></category>
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		<description><![CDATA[Am 29.8.08 habe ich dem Dresdner Datenschutzbeauftragten eine E-Mail mit 8 Fragen geschickt. Am 5.9.08 erhielt ich Antwort von der Sachbearbeiterin M&#252;ller. Das m&#252;sste die Person sein, die die Melderegisterauskunft und auch die Auskunftssperre der einfachen Melderegisterauskunft bearbeitet. Warum ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am <a href="http://umgebungsgedanken.momocat.de/2008/08/29/schattenmeldeaemter-und-melderecht-in-dresden-und-sachsen/">29.8.08 habe ich dem Dresdner Datenschutzbeauftragten eine E-Mail</a> mit 8 Fragen geschickt. Am 5.9.08 erhielt ich Antwort von der Sachbearbeiterin M&#252;ller. Das m&#252;sste die Person sein, die die Melderegisterauskunft und auch die <a href="http://umgebungsgedanken.momocat.de/2008/08/30/auskunftssperre-saechsisches-meldegesetz/">Auskunftssperre der einfachen Melderegisterauskunft</a> bearbeitet. Warum ich die Antwort nicht vom Datenschutzbeauftragten selbst erhielt, kann ich auch sagen: Er ist nicht unabh&#228;ngig. Es ist irgendein Mitarbeiter der Stadt Dresden. Es w&#228;re mal interessant, ob er selber aktiv wird, oder nur auf Anfragen reagiert. Der Mensch hei&#223;t &#252;brigens Gagelmann, falls ich ihn richtig verstanden habe..</p>
<p>Hier pr&#228;sentiere ich nun die Antworten.</p>
<p><strong>1) Gibt es einen automatischen Zugang aus dem Internet f&#252;r eine  elektronische Melderegisterauskunft?</strong></p>
<p><strong> </strong><strong>2) Wenn ja, wie ist diese realisiert (welche Software) und wird der  Zugriff auf meine Daten protokolliert? </strong></p>
<blockquote><p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">zu 1) und 2)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">Die Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt hat keinen automatischen Zugang zum Erteilen elektronischer Ausk&#252;nfte aus dem Melderegister. Das S&#228;chsische Meldegesetz (S&#228;chsMG) sieht gem&#228;&#223; § 32 Abs. 5 S&#228;chsMG i.V.m. § 4 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes &#252;ber die Einrichtung der S&#228;chsischen Anstalt f&#252;r Kommunale Datenverarbeitung (SAKDG) zuletzt ge&#228;ndert am 16.02.2006 (S&#228;chsGVOBL. S. 58) vor, dass zuk&#252;nftig auch &#252;ber das Kommunale Kernmelderegister (KKM) die Erteilung der einfachen Melderegisterausk&#252;nfte im Wege des automatisierten Abrufs &#252;ber das Internet erfolgt. Die S&#228;chsische Anstalt f&#252;r kommunale Datenverarbeitung (SAKD) hat nach § 32 Abs. 5 Satz 3 einen Monat vor der Freischaltung des KKM f&#252;r die einfache Melderegisterauskunft im S&#228;chsischem Amtsblatt auf das Widerspruchsrecht bei der Meldebeh&#246;rde des Wohnortes nach § 32 Abs. 4 Satz 5 und das Auskunftsrecht nach § 24 S&#228;chsMG hinzuweisen. Sicherlich haben Sie dies schon in der Presse lesen k&#246;nnen. Sofern Sie davon Gebrauch machen m&#246;chten, verweisen wir auf die Beantwortung Ihrer Fragen zu 3 und 4.</p>
</blockquote>
<p><strong>3) Werden Melderegisterabfragen (auch die m&#252;ndlichen und schriftlichen)  protokolliert? Es sind ja beh&#246;rdliche Vorg&#228;nge.</strong></p>
<p><strong>4) Wenn ja, wo kann ich einsehen, wer Daten &#252;ber mich abgefragt hat.</strong></p>
<p><strong> </strong> <!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">zu 3) und 4)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">Jeder Betroffene hat ein Recht nach § 23 S&#228;chsMG i.V.m.§ 24 S&#228;chsMG auf Auskunft &#252;ber die zu seiner Person erfassten Daten. Aufgrund der Revisionspflicht protokolliert die Meldebhe&#246;rde § 9 Abs. 2 Nr. 5 S&#228;chsisches Datenschutzgesetz (S&#228;chsDSG), Abfragen.</p>
</blockquote>
<p><strong>5) Werden &#220;bermittlungssperren ans KKM (Kommunales Kernmelderegister  Sachsen) automatisch &#252;bermittelt?</strong></p>
<p><strong> </strong><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">Die Meldebeh&#246;rde &#252;bermittelt nach § 4a  Abs. 3 SAKDG die in § 4 a Abs. 2 Nr. 1 ( § 29 Abs 1 und § 5 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 S&#228;chsMG) und § 4 a Abs. 2 Nr. 2 SAKDG genannten Daten (Auskunftsperren nach § 34 S&#228;chsMG und § 32 Abs. 4 S&#228;chsMG). Die &#220;bermittlung beinhaltet alle Auskunfts &#8211; und &#220;bermittlungssperren zu den Einwohnern der Gemeinde.</p>
</blockquote>
<p><strong>6) Wenn nicht, muss ich dann &#220;bermittlungssperren dort selber vornehmen?</strong></p>
<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">Die Beantragung von Auskunfts &#8211; und &#220;bermittlungssperren erfolgt bei der zust&#228;ndigen Meldebeh&#246;rde bei der der  Einwohner mit Haupt- oder einzigen Wohnsitz gemeldet ist. Eine gesonderte Beantragung bei der SAKD ist nicht vorgesehen. Dies ergibt sich aus Punkt 5 der Beantwortung.</p>
</blockquote>
<p><strong>7) Warum gibt es keinen Hinweis auf der Homepage der Stadt, dass man  auch eine Melderegisterauskunft an Private (§ 32 S&#228;chsMG) auch  unterbinden kann?</strong></p>
<p>&lt;!&#8211; 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 		A:link { color: #0000ff } 	&#8211;&gt;</p>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Den Antrag auf &#220;bermittlungssperre finden Sie unter folgendem Link: <a href="http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vd33_351_1_Uebermittlungssperre.pdf">http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vd33_351_1_Uebermittlungssperre.pdf</a></p>
</blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><span style="color: #ff0000;"><em>Diese Antwort bezieht sich nicht auf meine Frage. In dem verlinkten Formular befindet sich eben kein Antrag auf Auskunftssperre der einfachen Melderegisterauskunft.</em></span></p>
<p><strong><br />
 <img src='http://umgebungsgedanken.momocat.de/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /> Warum wusste eine Mitarbeiterin nichts davon, dass ich die  Melderegisterauskunft an Private (§ 32 S&#228;chsMG) nach §34 S&#228;chsMG  unterbinden kann?</strong></p>
<p>&lt;!&#8211; 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 	&#8211;&gt;</p>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">Die Unwissenheit einer Mitarbeiterin auf Ihre gestellte Frage bez&#252;glich der Beantragung einer Auskunftssperre nach § 34 Abs. 1 Satz 2 S&#228;chsMG kann durch uns nicht nachvollzogen werden, weil seitens unseres Fachamtes regelm&#228;&#223;ig Schulungen durchgef&#252;hrt werden und hinreichendes Arbeitsmaterial allen Bediensteten der B&#252;rgerb&#252;ros und der Zentralen Pass &#8211; und Meldestelle zur Verf&#252;gung stehen. Da Sie hierzu keine konkreten Angaben machen, kann keine Stellung genommen werden.</p>
</blockquote>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;" align="justify">Zust&#228;ndig f&#252;r die Beantragung einer Auskunftssperre nach § 34 Abs. 1 Satz 1 S&#228;chsMG (Gefahr f&#252;r Leib, Leben und Gsundheit), der Auskunftssperre § 22 i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 S&#228;chsMG (Widerspruch f&#252;r Meldeausk&#252;nfte bei  erkennbarer Direktwerbung) und &#220;bermittlungssperren nach § 30 Abs. 2 Satz 3, § 32 Abs. 4, § 33 Abs. 1 bis 3 S&#228;chsMG  und bei etwaigen Antr&#228;gen auf Auskunft nach § 23 S&#228;chsMG i.V.m.§ 24 S&#228;chsMG &#252;ber die zum Betroffenen erfassten Daten, ist das Sachgebiet Meldewesen des Einwohner – und Standesamtes Dresden, Ansprechpartnerin ist Frau M&#252;ller, B. Tel. 4886410, Sitz: Theaterstr. 13 Erdg. Zimmer 29.</p>
</blockquote>
<p>Das waren die Antworten.</p>
<p>Hierzu muss ich anmerken, dass ich das Gesetz anders lese. Deshalb will ich den Aspekt mit der Gefahr f&#252;r Leib und Leben noch mal kurz <a href="http://www.revosax.sachsen.de/Details.do;jlink=p34&amp;jabs=45">zitieren</a>.</p>
<blockquote>
<h4><strong> § 34<br />
Auskunftssperre </strong></h4>
<p class="gauche">(1) Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr f&#252;r Leben, Gesundheit, pers&#246;nliche Freiheit oder &#228;hnliche schutzw&#252;rdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebeh&#246;rde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Eine Melderegisterauskunft an Private (§§ 32 und 32a) ist in diesen F&#228;llen unzul&#228;ssig, es sei denn, dass nach Anh&#246;rung des Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann.</p>
</blockquote>
<p class="gauche">Wenn ich f&#252;r mich feststelle, dass meine pers&#246;nliche Freiheit bedroht ist, dann ist das Tatsache genug. In meinem Verst&#228;ndnis muss ich nicht erst bedroht werden, um eine Auskunftssperre zu beantragen.</p>
<p class="gauche"><strong>Wie geht es weiter?</strong></p>
<p class="gauche">Ich werde dem <a href="http://www.saechsdsb.de/">s&#228;chsichen Datenschutzbeauftragten</a> erstmal eine E-Mail schicken, was er von dieser sturen Blockadehaltung hier in Dresden zur Ausskunftssperre h&#228;lt. Dann wende ich mich nochmal ans Melderegister.</p>
<p class="gauche">
<p class="gauche"><a href="/tag/Datenschutz"><strong>Weitere Artikel zum Thema bei den Umgebungsgedanken.</strong></a></p>
<p class="wp-flattr-button"></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Landesinnenministerien &#252;ber Melderegisterausk&#252;nfte</title>
		<link>http://umgebungsgedanken.momocat.de/2008/09/03/landesinnenministerien-ueber-melderegisterauskuenfte/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 17:43:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei der taz gibt es ein PDF-Dokument, welches Antworten der Innenminister zum Thema Melderegisterausk&#252;nfte in sich tr&#228;gt.

Link: http://blogs.taz.de/ctrl/files/2008/09/antworten-landesinnenminister.pdf

via: Netzpolitik]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der taz gibt es ein <a href="http://blogs.taz.de/ctrl/files/2008/09/antworten-landesinnenminister.pdf">PDF-Dokument</a>, welches Antworten der Innenminister zum Thema Melderegisterausk&#252;nfte in sich tr&#228;gt.</p>
<p>Link: <a href="http://blogs.taz.de/ctrl/files/2008/09/antworten-landesinnenminister.pdf">http://blogs.taz.de/ctrl/files/2008/09/antworten-landesinnenminister.pdf</a></p>
<p>via: <a href="http://netzpolitik.org/2008/schattenmeldeaemter-alle-fragen-alle-antworten/">Netzpolitik</a></p>
<p class="wp-flattr-button"></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schattenmelde&#228;mter und Melderecht in Dresden und Sachsen</title>
		<link>http://umgebungsgedanken.momocat.de/2008/08/29/schattenmeldeaemter-und-melderecht-in-dresden-und-sachsen/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 10:55:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufgrund von unr&#252;mlichen Vorg&#228;ngen um die Schattenmelde&#228;mter gebe ich hier mal einen kleinen Exkurs ins s&#228;chsische Meldegesetz mit allen Folgen. Weiter unten gehe ich auf das s&#228;chsische Kernmelderegister und die Situation in Dresden ein.

Das S&#228;chsiches Meldegesetz kann man online ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund von <a href="http://umgebungsgedanken.momocat.de/2008/08/28/einfache-melderegisterauskunft/">unr&#252;mlichen Vorg&#228;ngen</a> um die <a href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/die-schattenmeldeaemter/">Schattenmelde&#228;mter</a> gebe ich hier mal einen kleinen Exkurs ins s&#228;chsische Meldegesetz mit allen Folgen. Weiter unten gehe ich auf das s&#228;chsische Kernmelderegister und die Situation in Dresden ein.</p>
<p>Das <a href="http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=129105726513">S&#228;chsiches Meldegesetz kann man online</a> einsehen oder als <a href="http://www.revosax.sachsen.de/GetPDF.do?sid=129105726513">pdf herunterladen.</a> Ich zitiere hier mit Hervorhebungen 3 Paragraphen. Zus&#228;tzlich kommentiere ich mit <em>kursiver Schrift</em>.<a href="http://www.revosax.sachsen.de/GetPDF.do?sid=129105726513"><br />
</a></p>
<blockquote>
<h3>§ 32 S&#228;chsMG -<strong></strong><strong>Einfache Melderegisterauskunft an Private </strong></h3>
</blockquote>
<blockquote><p>(1) Die Meldebeh&#246;rde darf anderen .. Personen und Stellen Auskunft &#252;ber Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenw&#228;rtige Anschriften einzelner bestimmter Einwohner &#252;bermitteln (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft &#252;ber Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner beantragt.</p></blockquote>
<blockquote><p>(2) Einfache Melderegisterausk&#252;nfte k&#246;nnen auf automatisiert .. durch <strong>Daten&#252;bertragung</strong> erteilt werden, wenn</p></blockquote>
<ol>
<blockquote>
<li>der Antrag in der amtlich vorgeschriebenen Form gestellt worden ist,</li>
<li>der Antragsteller den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren der aufgrund von § 5 Abs. 1 gespeicherten Daten bezeichnet hat und</li>
<li>die Identit&#228;t des Betroffenen durch einen automatisierten Abgleich der im Antrag angegebenen mit den im Melderegister gespeicherten Daten des Betroffenen eindeutig festgestellt worden ist.</li>
</blockquote>
</ol>
<blockquote><p>Dabei ist zu gew&#228;hrleisten, dass dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Ma&#223;nahmen zur  Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen werden, &#8230; Die der Meldebeh&#246;rde &#252;berlassenen Datentr&#228;ger oder &#252;bermittelte Daten sind nach Erledigung des Antrags unverz&#252;glich zur&#252;ckzugeben, zu l&#246;schen oder zu vernichten.</p></blockquote>
<p><em>Da sind <a href="http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=129105726513&amp;jlink=p5&amp;jabs=9">18 Dinge gespeichert.</a> Hat man den Vor- und Familiennamen braucht man zwei weitere Dinge. Geschlecht und Staatsangeh&#246;rigkeiten w&#252;rden schon ausreichen. Geschlecht kann man raten und in der Regel gibt es nur eine Staatsangeh&#246;rigkeit. Wenn es nur eine Person gibt, auf die diese beiden Dinge hinweisen, dann reicht das schon. F&#252;r h&#228;ufig vorkommende Namen werden diese beiden Trivialangaben also nicht reichen. Gibt es nur einen Emanuel Kant in Buxtehude, dann hat man die Daten &#252;ber diesen sehr schnell und einfach.</em></p>
<blockquote><p>(3) Die einfache Melderegisterauskunft &#8230; unterbleibt, wenn f&#252;r die Meldebeh&#246;rde Grund f&#252;r die Annahme besteht, dass dem Betroffenen &#8230; eine Gefahr f&#252;r Leben, Gesundheit, pers&#246;nliche <strong>Freiheit</strong> oder <strong>&#228;hnliche<br />
schutzw&#252;rdige Interessen</strong> erwachsen kann.</p></blockquote>
<p><em>Meine Privatsph&#228;re ist ein schutzw&#252;rdiges Interesse. Von meiner Freiheit mal ganz abgesehen. Demzufolge m&#252;sste eine Auskunft immer unterbleiben. Wie werden diese schutzw&#252;rdigen Interessen definiert? Welche Interessen sind nicht schutzw&#252;rdig?</em></p>
<blockquote><p>(4) Einfache Melderegisterausk&#252;nfte k&#246;nnen &#8230; auch  mittels automatisierten Abrufs &#252;ber das Internet erteilt werden. &#8230;. Die Er&#246;ffnung des Zugangs ist &#246;ffentlich bekannt zu machen. Ein Abruf ist nicht zul&#228;ssig, wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Die Betroffenen sind sp&#228;testens einen Monat vor der Er&#246;ffnung des Zugangs zur automatisierten Erteilung von Melderegisterausk&#252;nften durch einmalige &#246;ffentliche Bekanntmachung und bei jeder Anmeldung auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Die Antwort an den Antragsteller ist zu verschl&#252;sseln. <strong>Absatz 3 findet keine Anwendung.</strong></p></blockquote>
<p><em>Das Internet! Da kann ja jeder kommen.</em></p>
<blockquote><p>(5) Der automatisierte Abruf &#252;ber das Internet kann nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SAKDG auch &#252;ber das Kommunale Kernmelderegister (KKM) erfolgen. Absatz 4 Satz 1, 2, 4, 6 und 7 gilt entsprechend.</p></blockquote>
<p><em>Schonmal was vom Kommunalen Kernmelderegister geh&#246;rt? Ich nicht.</em> <em>Weiter unten mehr dazu.</em></p>
<blockquote><p>(6) Die Meldebeh&#246;rde kann die Melderegisterauskunft mit Auflagen versehen.</p></blockquote>
<blockquote><p>(7) Die Abs&#228;tze 1 bis 5 gelten auch f&#252;r Ausk&#252;nfte an &#246;ffentlich-rechtliche</p>
<ol>
<li>Rundfunkanstalten, soweit sie publizistische T&#228;tigkeiten aus&#252;ben,</li>
<li><strong><span style="color: #ff0000;">Unternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen</span></strong>.</li>
</ol>
</blockquote>
<p><em>Gro&#223;artig, oder? Jedes Wirtschaftsunternehmen kann da kommen und deinen kompletten Datensatz abfragen. Da reicht es schon, wenn sie deinen Namen und die Adresse haben. Die Staatsb&#252;rgerschaft raten die einfach mal.</em></p>
<blockquote>
<h3>§ 32a S&#228;chsMG  <strong>- Erweiterte Melderegister- und Gruppenauskunft an Private</strong></h3>
</blockquote>
<blockquote><p>(1) Soweit der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm die Meldebeh&#246;rde &#252;ber die in § 32 Abs. 1 Satz 1 genannten Daten hinaus Auskunft &#252;ber</p>
<ol>
<li>Tag und Ort der Geburt,</li>
<li>fr&#252;here Namen,</li>
<li>Familienstand, beschr&#228;nkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft f&#252;hrend oder nicht,</li>
<li>Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners,</li>
<li>Staatsangeh&#246;rigkeiten,</li>
<li>fr&#252;here Anschriften,</li>
<li>Tag des Ein- und Auszugs,</li>
<li>gesetzliche Vertreter,</li>
<li>Sterbetag und -ort</li>
</ol>
</blockquote>
<blockquote><p>eines einzelnen bestimmten Einwohners erteilen (erweiterte Melderegisterauskunft). Ein berechtigtes Interesse liegt nur vor, wenn es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, die Daten selbst bei dem Betroffenen zu erheben. Die <strong>Meldebeh&#246;rde hat den Betroffenen</strong> vor der Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft <strong>zu h&#246;ren</strong> und im Falle der Erteilung unverz&#252;glich zu unterrichten; <strong>dies gilt nicht</strong>, wenn der <strong>Datenempf&#228;nger ein rechtliches Interesse</strong>, insbesondere zur <strong>Geltendmachung von Rechtsanspr&#252;chen</strong>, glaubhaft macht.</p></blockquote>
<p><em>Hiervon erh&#228;lt man Kenntniss. Die Beh&#246;rde muss einen ja anh&#246;ren. Da gehen keine Daten raus, von denen man nichts wei&#223;.</em></p>
<blockquote><p>(2) Die Meldebeh&#246;rde hat dem Eigent&#252;mer der Wohnung und, wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft &#252;ber Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrade der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.</p></blockquote>
<blockquote><p>(3) Melderegisterauskunft &#252;ber eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner<br />
(Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, ..</p></blockquote>
<blockquote><p>(4) Melderegisterausk&#252;nfte nach den Abs&#228;tzen 1 bis 3 darf der Empf&#228;nger ohne Einwilligung der Meldebeh&#246;rde Dritten nicht zug&#228;nglich machen und nur f&#252;r den Zweck verwenden, zu dessen Erf&#252;llung sie ihm erteilt wurden. Die Meldebeh&#246;rde hat den Empf&#228;nger bei der Erteilung der Auskunft hierauf hinzuweisen.</p></blockquote>
<blockquote><p>(5) F&#252;r Melderegisterausk&#252;nfte nach den Abs&#228;tzen 1 bis 3 gilt § 32 Abs. 3, 6 und 7 entsprechend.</p></blockquote>
<blockquote>
<h3>§ 34 -Auskunftssperre</h3>
</blockquote>
<blockquote><p>(1) Liegen <strong>Tatsachen</strong> vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass dem <strong>Betroffenen</strong> oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr f&#252;r Leben, Gesundheit, <strong>pers&#246;nliche Freiheit oder &#228;hnliche schutzw&#252;rdige Interessen</strong> erwachsen kann, hat die Meldebeh&#246;rde auf <strong>Antrag</strong> oder von Amts wegen eine <strong>Auskunftssperre im Melderegister</strong> einzutragen. Eine Melderegisterauskunft an Private (§§ 32 und 32a) ist in diesen F&#228;llen unzul&#228;ssig, es sei denn, dass nach Anh&#246;rung des Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann.</p></blockquote>
<p><em>Reicht da das Recht auf Privatsph&#228;re schon aus? Scheinbar ja. Man muss nur den Antrag ausf&#252;llen.</em></p>
<blockquote><p>(2) Die Melderegisterauskunft ist ferner unzul&#228;ssig,</p>
<ol>
<li>soweit die Einsicht in einen Eintrag im Geburten- oder Familienbuch nach § 61 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes nicht gestattet werden darf,</li>
<li>in den F&#228;llen des § 1758 Abs. 2 BGB.</li>
</ol>
</blockquote>
<blockquote><p>(3) Die <strong>Auskunftssperre gilt nur f&#252;r die Wohnung</strong>, f&#252;r die sie beantragt wurde; <strong>sie endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres</strong> und kann <strong>auf Antrag verl&#228;ngert werden</strong>. Die Auskunftssperre ist unverz&#252;glich zu l&#246;schen, wenn die Frist des Satzes 1 abgelaufen ist. Der Betroffene ist auf die Dauer der Auskunftssperre und die anschlie&#223;ende L&#246;schung hinzuweisen.</p></blockquote>
<p><em>Das ist der Hammer. Du muss man st&#228;ndig nachtriggern und darf ja keine Wohung vergessen. Und wehe man vergisst den Termin im Kalender in 2 Jahren einzutragen. Wenn man es genau nimmt, muss man sogar auf Neujahr aufpassen. Am 1.1. hat das Amt zwar zu, aber der Computer nicht. Um sicher zu gehen, muss man jedes Jahr verl&#228;ngern. Sonst ensteht eine L&#252;cke vom 1.1. bis zum ersten Arbeitstag.</em></p>
<h3>Situation in Dresden</h3>
<p>Einiges findet man auf den Webseiten der Stadt Dresden:</p>
<ol>
<li><a href="http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/c_87.php">Melderegisterauskunft</a><br />
Scheinbar gibt es <a href="http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/Melderegisterauskunft.pdf">In Dresden eine elektronische Melderegisterauskunft</a> (pdf). Davon wusste ich bis jetzt noch nichts.</li>
<li>In den <a href="http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/c_83.php">Meldestellen/B&#252;rgerb&#252;ros </a> (mit Adresse und &#214;ffnungszeiten) k&#246;nnt ihr die &#220;bertragungssperren setzen lassen. Einfach hingehen oder anrufen, dass die eigenen Daten nicht &#252;bertragen werden d&#252;rfen. Es gibt auch ein <a href="http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vd33_351_1_Uebermittlungssperre.pdf">Formlar f&#252;r die &#220;bermittlungssperre</a> (pdf). Da kann man seine ganze Familie/WG auf einen Schlag &#252;bermitteln.</li>
</ol>
<p>Ich war vorhin im B&#252;rgerb&#252;ro und bei mir war gar keine &#220;bermittlungssperre aktiv. Dort auf dem Schreibtisch lag aber ganz deutlich der Hinweis mit den &#220;bermittlungssperren. Im Rathaus damals habe ich diesen Hinweis nicht rumliegen sehen. Da ich dort auch kein Formular ausgef&#252;llt hatte, sondern die Frau gleich in den PC tippte, bekam ich <strong>erst hinterher</strong> das Kleingedruckte zu lesen. Zumindest war f&#252;r mich in dem Moment nicht klar, dass da noch Sperren existieren.</p>
<p>Ein Formular f&#252;r die Sperrung der Melderegisterauskunft an Private (§32 S&#228;chsMG) habe ich auf den Webseiten der Stadt Dresden nicht gefunden. In einer anderen s&#228;chsischen Gemeinde (Hohenstein-Ernstal) <a href="pdf">aber schon</a> (pdf). Jetzt muss ich erstmal pr&#252;fen, wo es das Formular gibt. Im B&#252;rgerb&#252;ro wollte die Frau mir einreden, dass ich diese Auskunft nicht unterbinden kann. Sie w&#252;sste nichts davon.</p>
<p>Noch fetter wird die Geschichte mit dem s&#228;chsischen Kernmelderegister</p>
<h3>S&#228;chsische Anstalt f&#252;r Kommunale Datenverarbeitung + Kernmelderegister</h3>
<p>Beim Suchen im Netz stie&#223; ich auf eine Interessante Webseite einer Anwaltskanzlei &#252;ber das <a href="http://www.rechtsanwaltdrach.de/service/mandinfo/42.07.htm">kommunale Kernmelderegister Sachsens</a>. Dieses Register wird von der S&#228;chsischen Anstalt f&#252;r komunale Datenverarbeitung (SAKD) gef&#252;hrt. Die <a href="http://www.sakd.de/">Homepage der SAKD</a> liefert weitere Informationen.</p>
<p>Dort gibt es auch <a href="http://www.sakd.de/206.html?&amp;tx_ttnews[tt_news]=154&amp;tx_ttnews[backPid]=191&amp;cHash=16797a739f">zwei Formulare</a>, mit denen man die &#252;ber sich gespeicherten Informationen einsehen und einen Widerspruch gegen Registerausk&#252;nfte &#252;ber das Internet einlegen kann. Das Widerspruchsformular ist bei der zust&#228;ndigen Meldebeh&#246;rde (Einwohnermeldeamt/B&#252;rgerb&#252;ro) abzugeben. Brisant ist das Ver&#246;ffentlichungsdatum dieser Formulare: 25.7.08. Die Dinger sind praktisch noch neu. Und dabei scheint dieses Register schon fast ein Jahr zu bestehen. Da haben scheinbar alle gepennt: B&#252;rger und Medien.</p>
<p>Unklar ist, ob dieser Widerspruch der selbe ist, wie man ihn in seiner Meldebeh&#246;rde abgeben kann. Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin ist im Moment noch im Urlaub und ist erst am Montag wieder da. Ich hab dort angerufen. Nachtrag hierzu: Laut dem <a href="http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vd33_351_1_Uebermittlungssperre.pdf">&#220;bermittlungssperrformular (pdf)</a> gilt die Sperre auch f&#252;r das KKM.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Nachdem ich die 6 &#220;bermittlungssperren ganz unkompliziert im B&#252;rgerb&#252;ro hab setzen lassen, bleiben 2 Datenlecks offen. Die einfache Melderegisterauskunft an Private (und Unternehmen) in der Meldestelle der Stadt Dresden und dieses gruslige Zentralregister in Sachsen. Da ich heute abend eh am Postplatz vorbeifahre, kann ich auch gleich nochmal in der Meldestelle vorbeischauen.</p>
<p>Auf jeden Fall ist es mal ganz interessant, wie die Daten fliessen k&#246;nnen. An den <a href="http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/c_320.php">Dresdner Datenschutzbeauftragten</a> habe ich eine Mail mit 8 Fragen geschickt. Mal sehen, wann die Antwort kommt. Normalerweise kommen E-Mailantworten aus der Stadt erst nach 7 bis 10 Tagen.</p>
<p>Selbst Spiegel Online berichtet &#252;ber den Fall. Besser er schreibt von der <a href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/die-schattenmeldeaemter/">taz</a> ab. Bei <a href="http://rivva.de/">Rivva</a> steht das Thema zur Zeit jedenfalls ganz oben.</p>
<p><strong>Nachtrag:</strong> Ich war in der Meldestelle und habe nun ein <a href="http://umgebungsgedanken.momocat.de/2008/08/30/auskunftssperre-saechsisches-meldegesetz/">Antrag auf Auskunftssperre</a>.</p>
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