Nachdem ich gestern schon meine Übermittlungssperren habe setzen lassen, war ich gestern noch mal kurz in der zentralen Meldestelle von Dresden. Dort habe ich mich nochmal zum Thema Auskunftssperre nach §34 SächsMG kundig gemacht.
Die Damen dort habe ich erstmal durcheinander gebracht, weil für mich zwar nicht Leib und Leben in Gefahr sind, jedoch meine Privatsphäre. Jedenfalls war dann klar, dass ich mich mit einem Antrag auf Auskunftssperre an die Frau Müller (1. Bild unten rechts) im Melderegister zu wenden habe. Den Antrag habe ich auch gleich erhalten (weiter nach den 4 Bildern):
Jetzt haben wir also die Situation, dass jeder ohne berechtigtes Interesse Daten über mich in Erfahrung bringen kann (§32 SächsMG). Um dieses abzustellen, muss man einen extra Antrag mit Begründung liefern. Wird dem Antrag stattgegeben, muss man diesen regelmäßig verlängern (3. Bild, dort 4. Gültigkeit).
Welche Kriterien zur Ablehnung der Begründung führen, werden jedoch nicht genannt. Ich bin mal gespannt, ob ein Anführen der Medienberichte und der Verdacht auf Enthaltensein in diesen Schattenmeldeämtern (taz). Letztlich müsste auch das simple Anführen von einem Recht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung ausreichen. Wenn da nicht der §37 SächsMG wäre, der folgendes besagt:
§ 37
Einschränkung von GrundrechtenDurch dieses Gesetz wird im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen ) eingeschränkt.
Tolle Sache, oder?
Wie werde ich also vorgehen? Ich werde versuchen, nur eine Auskunftssperre für einfache Melderegisterauskunft an Private (§32 SächsMG) vorzunehmen. Wer glaubhaft gegenüber der Registerauskunft darlegen kann, von mir Daten haben zu wollen, der kann ja immernoch die erweiterte Melderegisterauskunft (§33 SächsMG) bemühen. Das hat gleichzeitig den Vorteil, dass die Meldebehörde den Betroffenen (mich) anzuhören hat. Ich erfahre also, dass von mir Daten abgeftragt werden.
Selbst im Radio lief mittlerweile schon ein Beitrag zu dem Thema:
[audio:http://c22033-o.l.core.cdn.streamfarm.net/22033mdr/ondemand/3087mdr/MDR_vgnmpx_download/digas-1f58119a-198f-4dd5-9721-beb3cfc5bbe0.mp3].
Zuständig für die Einhaltung der Datenschutzregeln sind im übrigen die Landesverwaltungsämter. Wer das jetzt in Sachsen genau ist, habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Höchstwahrscheinlich sind es aber die Landesdirektionen (ehemals Regerungspräsidien), die als Rechtsaufsicht in Sachsen agieren und der säschische Datenschutzbeauftragte.
Übrigens müsste es laut §5 und §34 des sächs. Datenschutzgesetzes möglich sein, die Abfragenden der eigenen Datensätze ausfindig zu machen.
Na dann, Freiwillige vor! Ich warte jetzt erstmal auf Antwort vom Dresdner Datenschutzbeauftragten.
Blöd ist aber: Selbst wenn das in den Brunnen gefallene Kind wieder herausgeholt wird, sind seine Sachen nass und dreckig. im Klartext: Daten die draussen sind, bleiben es auch.
Übrigens: Der Herr Schurig (Sächs. Datenschutzbeauftragter) ist eine sehr angenehme Persönlichkeit. Er beißt bestimmt nicht und eine offenes Ohr.
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