Ganz plötzlich gibt es eine neue Übermittlungssperre im Dresdner Melderegister. Woher ich das weiß?
Ich habe eine Antwort auf meine Fragen erhalten. Und bei den Antworten war ein Antragsformular dabei, welches ich noch nie gesehen habe. Dieses neue Formular ist auch (noch) nicht im Web herunterladbar.
Link: altes Formular (pdf)
Link: neues Formular (pdf)
Was ist neu?
8. zur Auskunftserteilung für erkennbare Zwecke der Direktwerbung § 22 i.V.m. § 34 Abs. 1 S. 2 SächsMG
(BVerwG, Urteil v. 21.06.06-6 C 05/05)
widersprechen.
Man beachte das von mir kursiv hervorgehobene Stückchen. Ganz plötzlich kann man eine einfache Melderegisterauskunft untersagen, wenn die Meldebehörde erekennt, dass ein Direktvermarkter anfragt.
Es müsste also nun auch ausreichen im nächsten Bürgerbüro anzurufen, um die 8. Übermittlungssperre setzen zu lassen.
Fazit
Erst durch Schaden wird man klug.
Bemerkenswert ist dabei denn die Geschwindigkeit mit der hier das BVerwG umgesetzt wurde. Fast 2 Jahre und 4 Monate. Da will ich gar nicht wissen wann die Vorratsdatenspeicherung abgewürgt wird falls das BVerfG diese für nichtig erklärt.