Folgende Ausschnitte habe ich aus dem Protokoll (pdf) der 81. Sitzung des jetzigen sächsischen Landtages herauskopiert. In dieser Sitzung hat der Sächsiche Landtag den Antrag der Linkspartei.PDS den Genmaisanbau bis 2010 zu verbieten abgelehnt. Wer Interesse hat, der kann die Sitzung nachvollziehen, in dem er ab Seite 59 liest. Für beachtenswert halte ich die Unklarheiten rund um GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) und wie wenig diese Unklarheiten berücksichtigt werden. Ausserdem führen beide Seiten Studien an, die nirgends näher qualifiziert sind. Warum eigentlich nicht? Wo wäre es ein Problem, diese Studien im PDF zu verlinken?
Alles in allem dauert die Lektüre eines solchen Tagesordnungspunktes doch recht lang. Vielleicht kann ich ja mit folgendem Ausschnitt meine Leser auch mal ermuntern, ihren Parlamenten mal auf die Finger zu schauen.
Linksfraktion.PDS: Das Verwaltungsgericht Augsburg gab der Klage eines Bio-Imkers statt. Dieser stellte bereits 2005 in den Pollen, die seine Bienen gesammelt hatten, Erbgut von genmani-puliertem Mais fest. Das Verwaltungsgericht verpflichtet nun die bayerische Landwirtschaftsverwaltung, für 2007 eine solche Verunreinigung zu verhindern. In der Urteils-begründung hebt es darauf ab, dass Honig, der Pollen von Maispflanzen der Linie MON 810 enthalte, ein genetisch verändertes Lebensmittel im Sinne der einschlägigen EU-Verordnung ist. Damit ist er weder verkehrs- noch verbrauchsfähig.
Somit sind die hiesigen Imker aus dem Geschäft!
Linksfraktion.PDS: Selbst nach Angaben der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den Auswirkungen auf Flora und Fauna, auf den Boden sowie für die Festlegung der Sicherheitsabstände zwischen den Feldern, auf denen Bt-Mais und konventioneller Mais angebaut wird, keine ausreichende Datenbasis vor. Diese Einschätzung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veranlasst, ein für die Jahre 2006 bis 2010 angelegtes Forschungsprogramm in Auftrag zu geben, um genau diese Datenbasis zu schaffen.
Linksfraktion.PDS: Aus unserer Sicht gibt es zu dieser Herangehensweise (Anm: MON 81 darf nur angebaut werden, wenn eine Überwachung stattfindet. Monsanto überwacht den Anbau mittels einem Fragebogen!) keine vernünftige Alternative; denn auch wenn Monsanto ein Beobachtungsprogramm vorlegt, bestehen doch die Probleme weiter. Es fehlen wissenschaftliche Grundlagen über das Was und Wie der Beobachtung. Diese sollen erst mit dem besagten For-schungsprogramm geschaffen werden.
CDU: Zu den einzelnen Punkten des Antrages: Unter 1. fordern Sie, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais so lange auszusetzen, bis das von Frau Altmann angespro-chene Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kurz: BMELV, Ergebnisse über mögliche Gefahren gebracht hat. Nochmals zum Verständnis: Der Anbau soll so lange ausgesetzt werden, bis Erkenntnisse vorliegen, die aber nur durch den Anbau gewonnen werden können. Also, das ist in sich wirklich unschlüssig.
Grüne: Mit Bescheid des Bundesam-tes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, vom 27. April wird der Firma Monsanto, in Deutschland der weitere Verkauf der einzigen derzeit zugelassenen und auf dem Markt verfügbaren Gentech-nikmaissorte MON 810 bis zum Vorliegen eines Beobach-tungsplanes untersagt. Neue wissenschaftliche Informati-onen, so das BVL, „geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“. Der Bescheid, der sofort vollzieh-bar ist, kommt allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem das Saatgut für den diesjährigen Anbau längst bei seinen Kunden ist. Folgt daraus auch ein Anbauverbot?
Grüne: Eine Reihe von wissenschaftlichen Arbeiten, die schädli-che Auswirkungen des in MON 810 enthaltenen Bt-Toxins auf Nichtzielorganismen nachweisen, also zum Beispiel auf Schmetterlinge und Insekten, die sich von Maiszünslerlarven ernähren, oder auf Bodenorganismen, die das Gift der Pflanzen aufnehmen, geben laut Bundes-amt Anlass zur Sorge. Daraus ergebe sich die Notwendig-keit einer eingehenderen Überwachung, als es bisher der Fall ist. Die Behörde hat von Monsanto verlangt, einen Moratoriumplan mit acht Prüfpunkten vorzulegen. Unter Punkt e) wird verlangt, „langfristige und großflächige Wirkungen auf die Biodiversität zu beobachten“. Im Umkehrschluss können wir aus dieser Auflage schließen, dass das Saatgut MON 810 bisher schon großflächig auch hier in Sachsen in Verkehr gebracht wurde, ohne dass die langfristigen und großflächigen Wirkungen auf die Biodi-versität bekannt oder untersucht wurden. Will sagen, die Böden, das Wasser, die Schmetterlinge und die Bienen wurden und werden als Versuchskaninchen eines Agrar-konzerns missbraucht.
Umweltminister Tillich: denn der derzeitige Anbau von MON 810 steht – hören Sie zu! – im Einklang mit dem aktuell geltenden EU-Recht.
Umweltminister Tillich: Damit werden Fleisch, Milch und Eier indirekt unter Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen produ-ziert. Das ist die Realität, die wir mittlerweile weltweit haben, meine Damen und Herren von der Opposition. GVO sind schon jetzt in Europa präsent. Daher ist es besser, das Ruder selbst in der Hand zu behalten und die Entwicklung mitzubestimmen. Der dem Sächsischen Landtag vorliegende Antrag (Anmerkung: Moratorium für Anbau von MON 810) zur Gentechnik ist dabei in keiner Weise hilfreich.
PDS: Wie sollen Verbraucher die Wahlfreiheit haben zwischen GVO, ökologisch produzier-ten Lebensmitteln oder herkömmlich produzierten, wenn in mehreren Jahren, in absehbarer Zeit, wie in Kanada und in den USA zum Teil schon geschehen, ökologische Landwirtschaft und auch konventionelle Landwirtschaft aufgrund dessen, dass sich GVO so weit und zum Teil auch unkontrolliert ausgebreitet haben, diese Wahlfreiheit einfach wegfällt? Wir wollen die Wahlfreiheit sichern und wir wollen erst einmal, dass alle möglichen Anbauverfah-ren und dann auch die Wahlfreiheit für die Verbraucher einfach gegeben ist. Das ist unser Anliegen.
2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.