Mir ist gerade eine komische Webseite unter den Kursor gelangt:
Die Webseite (oder deren Werbung) wollte einem eine Setup.exe unterjubeln. Crazy stuff outside.
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Horst wies gerade darauf hin, dass die Chancen eines seiner neuen Bücher zu gewinnen extrem hoch sind. Vielleicht wollt ihr ja eins gewinnen?
Falls ihr nicht mitbekommen habt, dass der diesjährige Nobelpreis für Wirtschaft etwas mit Nachhaltigkeit zu tun hat, dann solltet ihr mal bei keimform.de reingucken.
Dort wird euch das erklärt. Interessant fand ich ebenso wie Stefan von keimform, dass die Medien zu blöd waren das Forschungsthema in kurze sinnvolle Sätze zu fassen.
Kurz zusammengefasst: Beim diesjährigen Wirtschaftsnobelpreis geht es darum, wie Gemeingüter erfolgreich verwaltet werden (können).
Da sitzt man nichts Schlimmes ahnend am Frühstückstisch und dann erzählt der Radiomann in den Nachrichten, dass die Bundeswehr einen besseren Schweinegrippeimpfstoff bekommt. Ohne Zusatzstoffe und Quecksilberkonservierungsmittel.
Nun frage ich mich: Wenn die Schweinegrippe wirklich so schlimm wie behauptet ist, warum bekommen dann nicht alle Risikogruppen diesen guten Impfstoff? Falls wirklich Gefahr im Verzug wäre, dann ist es doch kein Problem in den Krankenhäusern Impfstellen einzurichten und nur dort diesen guten Impfstoff zu verabreichen. Krankenhäuser gibt es fast überall. Aufm Land kann man ja mit Impfmobilen rumfahren.
Dann impft eben nicht jeder Wald- und Wiesenarzt, sondern nur „Zentralstellen“, die immer frischen Impfstoff dahaben.
Und am Ende wären Menschen nicht gleicher als andere.
Da staunt der Laie nicht schlecht. Die Schweiz hat gerade eine eidgenössische Volksinitiative gegen „masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“ (Volksabstimmung) am Laufen. Ich zitiere:
Umwelt- und landschaftsbelastende Anlagen wie Industrie- und Gewerbekomplexe, Steinbrüche, Flugplätze, Einkaufszentren, Anlagen der Abfallverwertung und -beseitigung, Verbrennungs- und Kläranlagen, Sportstadien, Anlagen für Sport und Freizeit, Vergnügungsparks, Parkhäuser und Parkplätze dürfen nur erstellt und erweitert werden, wenn dafür aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist. Das Gesetz legt mit allgemeinverbindlichen Plänen die Standorte und die Ausmasse solcher Anlagen fest.