Letzte Woche schrieb ich eine Email an das sächsiche Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, mit der Bitte, mir die konkreten Auswirkungen der Fachförderrichtlinie zu erklären, welche den Ausbau der Leipziger Straße betrifft. Heute erhielt ich die Antwort:
3.8.2006
SMWA Internet Feedback / Leipziger Straße in Dresden Anfrage per Mail von Herrn Stephan Janosch vom 27.07.2006
Grundlage für die Förderung ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben (VwV-KStB). Die Vorschrift ist im Internet unter www.sachsen.de (Förderfibel Sachsen- Verkehr und Straßenbau) einzusehen.
Die Landeshauptstadt Dresden als Vorhabensträger ist allein verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung der Planung, entsprechend der geltenden Vorschriften und Richtlinien. Das Regierungspräsidium Dresden als Bewilligungsbehörde prüft, ob die Förderkriterien seitens des GVFG in Verbindung mit der VwV-KStB eingehalten werden. Ausschlaggebend ist dabei, dass das Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist, eine Verbesserung für alle Verkehrsarten darstellt und ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisiert werden könnte.
Mikael
Baudirektorin
Irgendwie ist diese Antwort nicht zufriedenstellend. Die Verwaltungsvorschrift (pdf) sieht zwischen Punkt 6.2. und 6.4.3 deutlich vor, welche Maßnahmen nicht förderfähig sind. Diese werden aber nicht genannt, vielleicht weil ich direkt danach gefragt habe. Ich hab darauf ersteinmal eine Antwort verfasst.
3.8.2006
Sehr geehrte Frau Mikael,
jetzt weiss ich zwar welche Richtlinie verantwortlich ist, aber immer noch nicht, warum die Ausbauvariante C der Stadt Dresden nach dieser Richtlinie nicht förderfähig ist. Das ist ja der Knackpunkt, den die Bürger, die Ortsbeiräte und der Stadtrat einfach nicht verstehen. Die Umstände sind allen Beteilgten klar, nur nicht welche konkrete Anwendung der Fachförderrichtlinie.
Interessant wäre wirklich, welche Paragraphen der Richtlinie die Förderung der Variante C ausschliessen. Mit dem pauschalen Wort Verbesserung kann man selbst die Variante C beschreiben, da an der Haltstelle Altpieschen (Leipziger Strasse, stadtwärts, Linie 4) sich Strassenbahn und MIV (motorisierter Individualverkehr) die Strasse teilen. Das ist doch das NADELÖHR, durch den alle Verkehrsteilnehmer stadtwärts fahren müssen. Da die Variante C der Stadt Dresden keine solche Situation (Haltestellenbereiche die vom Durchgangsverkehr benutzt werden) vorsieht, ist sie in jedem Falle eine Verbesserung. Andere und ich verstehen einfach nicht, welcher Punkt zwischen 6.2. und 6.4.3 der Richtlinie die Förderung der Variante C verhindern. Eine klare Nennung dieser, würde jegliche Unklarheiten beseitigen.
Ich glaube das Problem viele Beteiligten ist, dass nicht klar ist, was unter eine „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse“ zu verstehen ist. Meiner Meinung nach ist die Förderrichtlinie in dieser Hinsicht unvollständig, da sie den zentralen Dreh- und Angelpunkt einfach nicht definiert oder beschreibt.
Schlussendlich wäre es schon wünschenswert, wenn Begründungen für irgendwelche Entscheidungen in selben Maße publiziert werden, wie die Grundlage der Entscheidung (Begründung für eine Ablehnung der Fördermaßnahme sollte ebenso deutlich und gründlich sein, wie die Verwaltungsvorschrift selber). Selbst Baubürgermeister Feßenmeyer war nicht in der Lage uns die kritischen Punkte zu nennen, da auch er diese Punkte laut seiner Aussage nicht von ihnen benannt bekommen hat.
Daher bitte ich Sie , die entsprechenden Punkte der Richtlinie konkret zu bennen, die die Förderung der Ausbauvariante C nicht zulassen. Wenn keine dieser Punkte zutreffen, dann erklären Sie bitte nachvollziehbar, warum die Variante C keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse darstellt.
Der Ausbau der Leipziger Strasse wirbelt einigermaßen viel Staub auf. Seitens der Stadt wurden die Karten auf den Tisch gelegt. Doch leider muss man dem SMWA jedes Detail „aus der Nase ziehen“. Eine klare und offene Kommunikation mit den Bürgern (über die Presse) wäre doch viel einfacher und würde deutlich weniger Fragen bei allen hinterlassen.
Mit freundlichen Grüssen, Stephan Janosch
Wie ich in meiner Antwort darlegte, glaube ich, dass des Pudels Kern folgende undeutliche Formulierung ist: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Darunter versteht jeder was anderes. Für den einen ist ein neuer Strassenbelag eine Verbesserung, für den anderen ist jede Lösung hinter einem Nadelöhr eine Verbesserung. Für den Freistaat Sachsen ist scheinbar nur eine vollausgebaute Strasse eine Verbesserung. Dass die freistaatlich geförderte Lösung (Variante A) Mehrkosten von 2,1 Mio € verursacht und damit eine Verschlechterung gegenüber der städtischen Variante ist, scheint dabei gar keine Rolle zu spielen.
Da sieht man einmal, wie unbedeutend die Maßstäbe zwischen der undefinierten Wortgruppe „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse“ und der Kombination von 2,1 Mio € Ersparniss und dem Erhalt der ausgewachsenen Bäume sein können. Verständlich ist das nicht. Und überhaupt, wer versteht schon seine Verwaltung?
Selbst wenn alles langsamer fährt, kann das eine Verbesserung sein, nämlich für die Anwohner und die Kinder, die nicht überfahren werden, weil man mit 30 noch bremsen kann.
Aber die Sicht des RP und der Regierung ist eine andere: Mehr Verkehr, schnellerer Verkehr, koste es was es wolle. Und dann beschweren Sie sich, dass die Städte sich so hoch verschulden und ihre teure Infrastruktur nicht mehr unterhalten können. Dass Wohnungen abgerissen werden, weil die Leute ins Grüne ziehen und dann mit ihren Autos erst die Probleme bereiten, die gelöst werden sollten.
Die haben einfach nichts begriffen im RP. Und dass sie Gesetze falsch auslegen ist ja nichts neues, siehe Waldschlösschenbrücke (http://de.wikipedia.org/wiki/Waldschößchenbrücke)
Grüße,
Jochen
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