Wo darf man sich als Weltnetzbenutzer (internet user) auf die Warteliste für die Hausdurchsuchung eintragen?
Falls ihr es noch nicht mitbekommen habt, das Landgericht Karlsruhe hat beschlossen, dass eine Hausdurchsuchung beim Betreiber einer Webseite rechtmäßig ist, sobald es eine Möglichkeit gibt, von dieser Webseite zu einer anderen strafbaren Webseite (z.B. mit KiPo) zu surfen.
Manche haben auch schon mal den Haftbefehl fürs Internet ausgestellt.
Ich wusste schon immer, dass Google und das Telefonbuch im Grunde illegal sind. 😉