Bayer beschimpft Dresdner Radler

Gestern erlebt. Wir fuhren mit dem Rad auf dem 26er Ring vom WTC zur Marienbrücke. An der Kreuzung Schäferstrasse fährt man auf die Strasse vom Radweg runter. So ist der Radweg eben gelegt.

Dann überquert man die Strassenbahngleise am Bahnhof Mitte und dort fehlt die Auffahrt auf den Fussweg, der für Radler frei ist. Als komfortsuchenden Radler fährt man natürlich auf der Straße weiter.

Dort ist es aber eng. Wegen der Haltestelleninsel.

Hinter uns hupt ein Auto. Ich zucke mit den Schultern und verweise leger auf den fehlenden Radweg. Da muss dem Autfahrer die Hutschnurr geplatzt sein. Vorm Büro-Witte kann er uns endlich überholen. Da gast er los, dreht die Scheibe runter und nöhlt uns aus seiner Karre voll.

Wir rufen zurück, dass es keinen Radweg gibt und wir nicht verpflichtet sind, auf dem Fussweg zu fahren.

Daraufhin brüllt er an der roten Ampel am art’Hotel nochmal aus seinem Blechhaufen raus. Dort kann er endlich losdüsen, um am der Einmündung der Linie 11 gleich nochmal bei Rot halten zu dürfen.

Auf dem Nummernschild stand irgendwas mit RH… . RH steht für den Landkreis Roth.

Naja..in Bayern scheint es eben keine Radfahrer mehr zu geben. Armer Freistaat. *schulterzuck*

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4 Antworten zu Bayer beschimpft Dresdner Radler

  1. Martin sagt:

    Ich würde das nicht an Bayern festmachen. Neulich hat mich an der Ecke Budapester-/Josephinenstr. fast jemand mit nem DD-Nummernschild von der Straße geputzt und sich anschließend lautstark über meine angeblichen Selbstmordpläne beschwert. Mein dezenter Hinweis, dass man vllt kurz abbremsen könnte, wenn man an einer Kreuzung links abbiegt, schien ihn wenig zu beeidrucken.

    Allgemein scheint sich die soziale Unverträglichkeit der Fahrer proportional zur Größe ihres Gefährts zu verhalten (und umgekehrt proportional zur Größe ihres…na ja, lassen wir das lieber mangels empirischer Belege ^^)

  2. Robert sagt:

    Lies mal hier weiter:

    http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=178815

    Auszug:

    §2 StVO (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

    In der StVO gibt es einen recht verborgenen § bzw Absatz (fällt mir leider zZt nicht ein ), der das Befahren von Gehwegen mit dem Rad im SCHRITT-TEMPO einräumt, hab das erst kürzlich im WDR-Radio gehört!

    —–

    Grüße,
    Robert.

  3. Eldersign sagt:

    Ich glaube auch nicht, dass sowas mit der Herkunft zu tun hat. Manche Leute ticken eben einfach aus, sobald sie in ihren teuren Schrotthaufen rumkurven. Die meisten dieser Leute sind aber auch im richtigen Leben nicht zu ertragen.

  4. Ich muss hier deutlich darauf hinweise, dass es nichts mit der Herkunft zu tun hat. Besagter Landkreis liegt hier gleich vor der Haustür. Ich habe dort schon Radwege gesehen. 😎
    Wobei heute die Leute schon sehr seltsam gefahren sind. Ich habe das auf den Ferienbeginn geschoben.

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