Mir ist in letzter Zeit was komisches passiert: Eine Zeitung hat eine Foto von mir abgedruckt. Das Foto war wie alle Inhalte hier im Blog mit der folgenden Lizenz versehen:
Creative Commons – by-nc-sa – Version 3.0
Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
Sie dürfen:
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
Zu den folgenden Bedingungen:
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Wobei gilt:
- Verzichtserklärung — Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
- Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte:
- Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts und sonstigen Befugnisse zur privaten Nutzung;
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers;
- Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.
- Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden.
Jetzt stellt sich für mich eine Frage: Darf eine Zeitung mein Foto mit obiger Lizenz so einfach abdrucken?
Zum einen ist eine Zeitung ein Wirtschaftssubjekt, welches selber das Urheberrecht berücksichtigen muss. Zum anderen kenne ich keine Bestimmung, die es Zeitungen erlaubt sich über Nutzungslizenzen hinwegzusetzen. Und drittens: Ich habe hier im Blog eine E-Mail-Adresse angegeben, die man bemühen kann, um einfach mal nachzufragen.
An die Zeitung habe ich eine E-Mail geschickt, mit der Bitte diese Lizenzverletzung zu kommentieren und eine konstruktive Lösung des Problems für die Zukunft zu finden. Bis jetzt ware ich auf Antwort. Mein Vorschlag wäre ja eine Namensnennung wie geschehen und einen Link auf die Quell-URL, auch in verkürzter Form.