Vorsicht: Überhangmandat! – Bundesradio

Weil die FDP hier in Dresden bereits am fleissigen Überkleben der eigenen Plakate mit “Klarheit schaffen: Zweitstimme FDP” ist, möchte ich auf die Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate hinweisen. Weiter unten weise ich auf das Bundesradio hin.

Überhangmandate

Telepolis schreibt:

Vollkommen paradox verhielt es sich bei der nachträglichen Abstimmung zu den Bundestagswahlen 2005 in Dresden. Da zum Nachwahltermin bereits feststand, dass die CDU in Sachsen Überhangmandate gewinnen konnte, forderten CDU und FDP die Wähler auf, ihre Erststimme der CDU und ihre Zweitstimme der FDP zu geben. Hätten mehr als 41.226 Dresdner ihr Kreuz bei der CDU gemacht, hätte sie einen Bundestagsabgeordneten weniger gestellt, als bei einem schlechteren Ergebnis. Wenn die Gegner der CDU nun plötzlich ihr Kreuz bei der CDU machen, während die Unionsanhänger ihr Kreuz bei einer anderen Partei machen, so ist dies im höchsten Maße paradox.

Die Grünen wollten vor dieser Wahl mit einer Gesetzesinitiative dieses Übel abstellen, die Verräterpartei (SPD) hat aber mit der CDU dagegen gestimmt.

Wenn man als Sachse taktisch wählen würde, müsste man seine Erststimme dem Kandidaten seiner Wahl geben und die Zweitstimme der CDU. Damit könnte es passieren, dass die CDU trotz mehr Zweitstimmen einen MDB weniger stellt. Wenn das mal nicht bekloppt ist.

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Bundesradio

Der von mir geschätzte Tim Pritlove stellt am Sonntag eine Live-Radio-Sendung zur Bundestagswahl auf die Beine. Titel: Bundesradio. Es gibt auch schon vorherige Sendungen, die ich euch ans Herz legen will.

BR000 Nullnummer

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BR001: Bundestagsverwaltung

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BR002: Rundgang durch den Bundestag

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BR003: Höchstspannungsnetz

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4 Antworten auf Vorsicht: Überhangmandat! – Bundesradio

  1. stefanolix sagt:

    Überhangmandate sind momentan rechtlich legal und keine der beiden Volksparteien würde jemals auf eines davon verzichten. Keiner der Bundeskanzler Brandt, Schmidt, Schröder oder Adenauer, Kohl, Erhardt hätte jemals auch nur erwogen, bei seiner Wahl auf diese Mandate nicht zurückzugreifen, wenn er in einer solchen Situation gewesen wäre.

    In Wahlrechtsfragen kann es eigentlich keine »Koalitionstreue« geben, sondern jede Partei müsste nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung treffen. Ich wäre sehr für die Abschaffung der Überhangmandate gewesen und es hätte ja auch ein mathematisches Modell dafür gegeben.

    Aber wir sehen ja gerade in Sachsen, dass auch Geschäftsordnungsfragen gegen den politischen Gegner instrumentalisiert werden können. Unpolitik.

  2. Stephan sagt:

    Du meinst die Nummer mit Edith Franke?

  3. Pingback: Koloradokäfer

  4. Stefan sagt:

    Der Effekt des “Negativen Stimmgewichts” wurde vom BVerfG bereits als verfassungswidrig bewertet und dem Gesetzgeber eine Frist bis Juni 2011 gegeben, um das Wahlrecht entsprechend zu ändern.

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