Feinstaub II: Ihr habt Rechte!

Laut einem Aufsatz über den Rechtsanspruch auf saubere Luft hat man als Bürger einer grösseren Kommune das Recht auf die Einhaltung von Luftreinheitskriterien. Das bedeutet: Jede betroffene Kommune ist verpflichtet, Luftreinhalte- und Aktionspläne umzusetzen. Diese Pläne müssen öffentlich zugänglich sein (Paragraph schiess mich tot) und auch umgesetzt werden. Die Öffentlichkeit ist sogar bei der Erstellung dieser Pläne zu beteiligen! Grössere Hindernisse, die Grenzwerteinhaltung einzuklagen, sehen die Autoren des Aufsatzes jedenfalls nicht.

In diesem Sinne habe ich mal meiner Stadtverwaltung eine nette Mail mit der Bitte zukommen lassen, mir die Luftreinhalte- und Aktionspläne mal zukommen zu lassen. Ich bin echt gespannt. Im Falle dass die Stadt Dresden keinen Aktionsplan hat, könnte man sogar via Leistungsklage einen solchen Plan erzwingen.

Ich bin gespannt auf die Antwort seitens der Stadt Dresden. Wenn ihr auch jetzt schon Überschreitungen der Luftqualitätsparameter erkennt (Feinstaubkarte), fragt einfach mal per Mail bei eurer Stadt nach. Eure Ergebnisse würden mich schon interessieren.

Surftips habe ich auch zu bieten:

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