Bundesdatenschutzbeauftragter über Datenschutz und Auskunftssperre

Im Radiofeullieton des Deutschland-Radio-Kultur spricht der Bundesdatenschutzbeauftragter auch über die Auskunftssperre.

Er kritisiert deutlich, dass es eben nicht möglich, die vereinfachte Melderegisterauskunft zu sperren. Er hat kein Problem damit, wenn man mit eine stichhaltigen Begründung eine Auskunft einholen will. Diese kann vom Amt überprüft werden.

Den wirtschaftlichen Aspekt erwähnt er auch kurz. Die Kommunen verdienen nämlich ganz gut an diesen Auskünften. In Dresden kostet die schriftliche Auskunft 5,50 €, die automatisierte Auskunft 4,50 €.

Teil 1:
[audio:http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/08/30/drk_20080830_0905_dbfc67cf.mp3]

Ab Minute 18 geht es um die Auskunftssperre. Ab Minute 26 ist die Auskunftssperre wieder Thema.

Teil 2:
[audio:http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/08/30/drk_20080830_1005_8bf7c2e5.mp3]

Ich hatte übrigens Probleme die Audiodateien im Flashplayer abzuspielen. Im Zweifelsfalle bitte die Dateien herunterladen oder URLs in einen Mediaplayer kopieren.

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