Bundesdatenschutzbeauftragter über Datenschutz und Auskunftssperre

Im Radiofeullieton des Deutschland-Radio-Kultur spricht der Bundesdatenschutzbeauftragter auch über die Auskunftssperre.

Er kritisiert deutlich, dass es eben nicht möglich, die vereinfachte Melderegisterauskunft zu sperren. Er hat kein Problem damit, wenn man mit eine stichhaltigen Begründung eine Auskunft einholen will. Diese kann vom Amt überprüft werden.

Den wirtschaftlichen Aspekt erwähnt er auch kurz. Die Kommunen verdienen nämlich ganz gut an diesen Auskünften. In Dresden kostet die schriftliche Auskunft 5,50 €, die automatisierte Auskunft 4,50 €.

Teil 1:
[audio:http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/08/30/drk_20080830_0905_dbfc67cf.mp3]

Ab Minute 18 geht es um die Auskunftssperre. Ab Minute 26 ist die Auskunftssperre wieder Thema.

Teil 2:
[audio:http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/08/30/drk_20080830_1005_8bf7c2e5.mp3]

Ich hatte übrigens Probleme die Audiodateien im Flashplayer abzuspielen. Im Zweifelsfalle bitte die Dateien herunterladen oder URLs in einen Mediaplayer kopieren.

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Schweizer Neid

Wenn ich sowas lese, könnte ich im Bezug auf das Hickhack um die Waldschlößchenbrücke glatt neidisch werden.

Die Qualität der direkten Demokratie zeigt sich aber insbesondere in den Prozessen, in denen wir zu den Entscheidungen gelangen. Idealerweise möchten wir in der Demokratie ja einen Konsens anstreben: Die verschiedenen Interessen so lange abgleichen und austarieren, bis eine Lösung gefunden ist, die alle akzeptieren können. Doch das ist eine Illusion. Meist muss ein Mehrheitsentscheid gefällt werden. Und so ist besonders wichtig: Selbst wenn ein solcher Entscheid demokratisch legitimiert ist, muss er gegenüber den unterlegenen Minderheiten gerechtfertigt werden können, so dass sich diese damit abfinden können. Daher muss die Demokratie so organisiert werden, dass die Minderheiten ihre Interessen und Argumente einbringen können. Dies wollen unsere langwierigen Vernehmlassungen, Kommissionsberatungen und Differenzbereinigungen erreichen.

Und mir hat bis heute niemand erklären können, warum ein Elbtunnel nicht gerechtfertigt wäre. Fußgänger und Radfahrer als Kontraargumente ziehen da übrigens nicht, da eine Fähre zur Verfügung steht. Und wenn man will, kann man nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer auch kostenlos die eine Haltstelle fahren lassen.

Nachtrag: Wie durch ein Zufall ist das Thema Demokratie heute auch in der SWR-Aula vertreten.
[audio:http://mp3.swr.de/swr2/aula/swr2-aula-passend-fuer-die-natur-des-menschen.6444m.mp3]

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Komisches Gefühl

wenn andere mit meinen Inhalten jetzt Geld verdienen.

Aber schön zu wissen, dass mein Nachhaken zum Thema Datenschutz jetzt bei webnews.de und webnews.t-online.de zu finden sind.

Dazu passt folgender Artikel: Bürgerjournalismus als Totengräber der Tageszeitungen?

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Kindersklaven

Seite zur Sendung beim WDR.

In Europa gibt es diese Art der Ausbeutung auch. Ob da Kinder im Spiel sind klärt die Sendung dazu am 15. September.

Bleibt die Frage zum Schluß: Woher kommen die ganzen Steinchen, die in den letzten 15 Jahren Dresden verbaut worden sind. Gerade der Postplatz hat viele neue Pflastersteine.

Via: Kinder-Alarm

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Auskunftssperre nach sächsischem Meldegesetz

Nachdem ich gestern schon meine Übermittlungssperren habe setzen lassen, war ich gestern noch mal kurz in der zentralen Meldestelle von Dresden. Dort habe ich mich nochmal zum Thema Auskunftssperre nach §34 SächsMG kundig gemacht.

Die Damen dort habe ich erstmal durcheinander gebracht, weil für mich zwar nicht Leib und Leben in Gefahr sind, jedoch meine Privatsphäre. Jedenfalls war dann klar, dass ich mich mit einem Antrag auf Auskunftssperre an die Frau Müller (1. Bild unten rechts) im Melderegister zu wenden habe. Den Antrag habe ich auch gleich erhalten (weiter nach den 4 Bildern):

Jetzt haben wir also die Situation, dass jeder ohne berechtigtes Interesse Daten über mich in Erfahrung bringen kann (§32 SächsMG). Um dieses abzustellen, muss man einen extra Antrag mit Begründung liefern. Wird dem Antrag stattgegeben, muss man diesen regelmäßig verlängern (3. Bild, dort 4. Gültigkeit).

Welche Kriterien zur Ablehnung der Begründung führen, werden jedoch nicht genannt. Ich bin mal gespannt, ob ein Anführen der Medienberichte und der Verdacht auf Enthaltensein in diesen Schattenmeldeämtern (taz). Letztlich müsste auch das simple Anführen von einem Recht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung ausreichen. Wenn da nicht der §37 SächsMG wäre, der folgendes besagt:

§ 37
Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz wird im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen ) eingeschränkt.

Tolle Sache, oder?

Wie werde ich also vorgehen? Ich werde versuchen, nur eine Auskunftssperre für einfache Melderegisterauskunft an Private (§32 SächsMG) vorzunehmen. Wer glaubhaft gegenüber der Registerauskunft darlegen kann, von mir Daten haben zu wollen, der kann ja immernoch die erweiterte Melderegisterauskunft (§33 SächsMG) bemühen. Das hat gleichzeitig den Vorteil, dass die Meldebehörde den Betroffenen (mich) anzuhören hat. Ich erfahre also, dass von mir Daten abgeftragt werden.

Selbst im Radio lief mittlerweile schon ein Beitrag zu dem Thema:
[audio:http://c22033-o.l.core.cdn.streamfarm.net/22033mdr/ondemand/3087mdr/MDR_vgnmpx_download/digas-1f58119a-198f-4dd5-9721-beb3cfc5bbe0.mp3].

Zuständig für die Einhaltung der Datenschutzregeln sind im übrigen die Landesverwaltungsämter. Wer das jetzt in Sachsen genau ist, habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Höchstwahrscheinlich sind es aber die Landesdirektionen (ehemals Regerungspräsidien), die als Rechtsaufsicht in Sachsen agieren und der säschische Datenschutzbeauftragte.

Übrigens müsste es laut §5 und §34 des sächs. Datenschutzgesetzes möglich sein, die Abfragenden der eigenen Datensätze ausfindig zu machen.

Na dann, Freiwillige vor! Ich warte jetzt erstmal auf Antwort vom Dresdner Datenschutzbeauftragten.

Blöd ist aber: Selbst wenn das in den Brunnen gefallene Kind wieder herausgeholt wird, sind seine Sachen nass und dreckig. im Klartext: Daten die draussen sind, bleiben es auch.

Übrigens: Der Herr Schurig (Sächs. Datenschutzbeauftragter) ist eine sehr angenehme Persönlichkeit. Er beißt bestimmt nicht und eine offenes Ohr.

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